SCHUTZVERTRAG
Zwischen
..........................................................................................................................................................
(Verkäufer, Name, Anschrift, Pers. Ausweisnr.)
und
..........................................................................................................................................................
(Käufer Name, Anschrift, Pers. Ausweisnr.)
Aus diesem Vertrag ergibt sich eine eingeschränkte Nutzbarkeit.
Damit das Pferd eine artgerechte Versorgung und Haltung bis zu seinem Lebensende erfährt, wird folgender Schutzvertrag geschlossen:
§ 1 Kaufgegenstand
1. Der Verkäufer verkauft (bei Schenkung bitte symbolische € 1,-- als Kaufpreis verwenden) folgendes Pferd:
Name des Pferdes..................................................... Geschlecht ...............................................
Abstammung ..................................................................................................................................
Farbe/Abzeichen ...........................................................................................................................
Geburtsjahr ......................................... Equidenpass-Nr. ............................................................
§ 2 Kaufpreis, Zahlungsweise, Fälligkeit
1. Der Kaufpreis beträgt € .........................................
2. Der Kaufpreis wird bar per Scheck gezahlt.
auf das Konto bei der ....................................................... Bank
BLZ ....................................................... Kontonummer............................................ überwiesen.
3. Der volle Kaufpreis wird bei Unterzeichnung des Kaufvertrags
bei Übergabe des Pferdes €................. sind bei Unterzeichnung des Vertrags,
der Restbetrag von € ................. ist bei Übergabe des Pferdes fällig.
§ 3 Ankaufsuntersuchung, Eigenschaftszusicherung
1. Dieser Kaufvertrag wird nur unter der Bedingung wirksam, dass die tierärztliche Ankaufsuntersuchung erfolgreich verläuft.
2. Es wird eine große eine kleine Ankaufsuntersuchung vereinbart.
Diese soll enthalten: .....................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
3. Die Ankaufsuntersuchung soll von Tierarzt Dr.....................................................durchgeführt werden;
von einem Tierarzt durchgeführt werden,
den der Verkäufer aussucht den der Käufer aussucht.
4. Die Kosten der Ankaufsuntersuchung trägt der Verkäufer trägt der Käufer
teilen sich die Parteien in folgendem Verhältnis........................
5. Der Verkäufer sichert dem Käufer keine Eigenschaften oder folgende Eigenschaften
des Pferdes zu:
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
(zum Beispiel schmiedefromm, verladefromm, eingeritten, eingefahren, geländesicher, ...)
6. Dem Käufer ist bekannt, dass das Pferd folgende Probleme hat, die weder eine Wandlung
des Vertrages noch eine Preisminderung zur Folge haben: (zum Beispiel Stauballergie,
Ekzemer, neigt zu Koliken, Koppen, Weben, Atembeschwerden, nicht reitbar, ......)
§ 4 Rechte Dritter, Eigentumsübergang, Papiere
1. Der Verkäufer versichert, dass das Pferd frei von Rechten Dritter ist und sein
uneingeschränktes Eigentum ist.
2. Die Übertragung des Eigentums und die Aushändigung der Papiere erfolgt erst bei
vollständiger Bezahlung des Kaufpreises.
3. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises werden folgende Papiere
übergeben:
Abstammungsnachweis Impfpass
Equidenpass Sonstiges.................................................................................................
§ 5 Gefahrenübergang, Transport
1. Die Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald der Verkäufer das Pferd der zur
Ausführung des Transports bestimmten Person übergeben hat.
2. Die Kosten des Transports trägt der Käufer Verkäufer.
3. Sollte das Pferd aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, länger als vereinbart
(bis Datum: ....................) beim Verkäufer untergestellt sein sollte, so schuldet dieser die
Sorgfalt, die er auch im Umgang mit seinen eigenen Pferden anwendet.
Die Kosten der Unterbringung € .........../Tag oder €......./Tag und eventuell notwendige
medizinische Versorgung trägt der Käufer.
§ 6 Nutzungsbeschränkung, Vorkaufsrecht
1. Das Pferd darf nicht im Schulbetrieb oder gewerblich genutzt werden.
Das Pferd darf nicht zu Turnieren eingesetzt werden.
Das Pferd darf nicht geritten gefahren voltigiert werden.
Das Pferd darf nur zur Zucht nicht zur Zucht eingesetzt werden.
Das Pferd muss im Offenstall mit anderen Pferden gehalten werden.
Sonstige Einschränkungen......................................................................................................
..........................................................................................................................................................
2. Der Käufer verpflichtet sich dazu, dass das Pferd folgende ärztliche Spezialversorgung regelmäßig erhält:
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
3. Der Käufer verpflichtet sich, das Pferd art- und tierschutzgerecht zu halten
4. Tötung des Pferdes
4.1 Das Pferd darf nur getötet werden, wenn es durch medizinische Gründe auch in
absehbarer Zeit langanhaltenden Schmerzen ausgesetzt ist oder auch an anderen Plätzen
keine artgerechte und tierschutzgerechte Haltung möglich ist.
4.1.1 Wenn eine Tötung unabwendbar ist, darf das Pferd nicht geschlachtet werden, sondern
muss mit Eutha 77 eingeschläfert werden.
4.1.2 Wenn dieses Mittel in Notfällen nicht verfügbar sein sollte, so kann auch ein anderes zugelassenes Tötungsmittel, jedoch nur unter vorheriger Vollnarkose (keine Neuroleptika!)
verwendet werden.
4.2 Sollte das Pferd für den Käufer untragbar werden, so ist es dem Verkäufer kostenlos zur Rücknahme anzubieten. Sollte auch dieser nicht in der Lage sein, es zurückzunehmen, ist der
örtliche Tierschutzverein um Mithilfe zu bitten. Falls dieser keine Unterbringungsmöglichkeit
auf einem Gnadenhof sieht, so darf das Pferd wie unter Ziffer 4.1.1 beschrieben euthanasiert
werden.
5. Der Käufer darf das Pferd nur verkaufen oder sonst weitergeben, wenn er das Pferd zuvor
dem Verkäufer schriftlich per Einschreiben zu einem Preis von höchstens € .......... angeboten
hat und dieser nicht innerhalb 14 Tagen Kaufabsicht geäußert hat. Die Frist beginnt mit dem
Zugang des Angebots beim Verkäufer.
6. Der Käufer hat sicher zu stellen, dass sein Käufer wiederum die Nutzungsbeschränkung
des §6 einhält und sich verpflichtet, auch alle weiteren Käufer zu verpflichten.
§ 7 Auskunftspflicht
1. Der Käufer stellt das Pferd in ...................................................................................ein. Er
verpflichtet sich, dem Verkäufer jede Umstellung des Pferds innerhalb von 10 Tagen
anzuzeigen.
2. Der Käufer hat dem Verkäufer auf dessen Wunsch Auskunft über den Aufenthalt und
Zustand des Pferds zu erteilen.
3. Dem Verkäufer steht zudem jederzeit ein Besuchsrecht, höchstens jedoch........ mal pro
Monat zu. Bei erheblichen Mängeln/Gesundheitsproblemen auch häufiger.
4. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Pferds erheblich verschlechtert.
§ 8 Vertragsstrafe
1. Verstößt der Käufer gegen die Nutzungseinschränkung (§6), so hat er eine Vertragsstrafe
von €.................. zu entrichten und das Eigentum des Pferds an den Verkäufer zurück zu
übertragen.
2.Sollte eine Übereignung des Pferds ohne Einhaltung des Vorkaufsrechts des Verkäufers
erfolgt sein und diese ihm gegenüber wirksam sein, so beträgt die Vertragsstrafe
€...........................
3. Um kommerzielle Absichten auszuschließen, ist die Vertragsstrafe an eine gemeinnützige Tierschutzorganisation zu entrichten.
§ 9 Sonstiges
1. Sonstige vertragliche Vereinbarungen....................................................................................
..........................................................................................................................................................
..........................................................................................................................................................
2. Außer den in diesem Schutzvertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden keine
anderen Abreden getroffen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
4. Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung des Vertrags erhalten.
Ort, Datum ....................................................................................................................................
...................................................................................... ................................................................................... Verkäufer (bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter) Käufer (bei Minderjährigen Erziehungsberechtigter)
Anmerkungen:
Der Schutzvertrag ist namentlich im Gesetz nicht erwähnt. Es ist somit ein normaler Vertrag, der sich dadurch auszeichnet, dass das
Pferd schenkungweise oder gegen Zahlung eines geringen Kaufpreises übergeben wird.
Der Käufer wird zwar Eigentümer des Pferdes, die volle Verfügbarkeit über das Pferd wird jedoch durch die Schutzkomponente
eingeschränkt.
Bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe sind die Parteien im Rahmen des Angemessenen völlig frei, jedoch kann die Höhe von einem
Gericht auf Angemessenheit überprüft werden. Empfohlen sind Summe von € 2000 bis € 5.000.- .
Wurde ein Pferd entgegen der vertraglichen Vereinbarungen veräußert, so kann es nur von dem neuen Käufer zurückgefordert
werden, wenn dieser es nicht gutgläubig erworben hat, was allerdings meist sehr schwer nachzuweisen ist.
Um die rechtliche Wirksamkeit auch im Bezug der aktuellen Rechtssprechung zu bestätigen, wird empfohlen, den Vertrag durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
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