Der Reiterpass

 

Der Reiterpass (FENA) bescheinigt dem Inhaber, dass er in der Lage ist, ein Pferd im Gelände zu reiten und die entsprechenden Vorschriften beherrscht.

 

Voraussetzungen:

Ø       Vollendung des 8. Lebensjahres, wobei als Stichtag der 31. 12.  des Prüfungsjahres zählt;

Ø       Mitglied in einem dem Landesfachverband angeschlossenen Verein;

Ø       Positive Absolvierung der Sonderprüfung zum Reiterpass.

 

Sonderprüfung:

Ø       Dressur

§         Zu reiten ist die Dressuraufgabe R1, R2 oder R3;

Ø       Geländereiten

§         Zu reiten ist eine Geländestrecke von mind. 1000 m mit 4 Hindernissen von mind. 70 cm Höhe, davon 2 natürliche Hindernisse;

Ø       Theorie

§         Mündliche oder schriftliche Prüfung gemäß dem 'FENA - Lehrbuch Pferdesport'.

 

Wertung: Beim Reiten wird das Beherrschen des Pferdes in allen drei Gangarten gewertet, sowie beim Springen der leichte Sitz und das Mitgehen über dem Sprung.

 

Pferd: Geritten wird mit englischer Zäumung (Trense und Reithalfter, Sperrriemen nicht vorgeschrieben, darf aber verwendet werden), weiters ist beim Springen ein gleitendes Ringmartingal erlaubt, in der Dressur darf man keinerlei Hilfszügel ( Ausbinder, Halsverlängerer, Schlaufzügel, Stoßzügel, ...) verwenden. Man reitet mit weißer Schabracke, in der Dressur ohne Gamaschen oder Bandagen, beim Springen ist beides genauso wie Hufglocken erlaubt. Man kann auch mit Sporen und Gerte reiten.


Reiter: Eine helle Reithose (möglichst weiß, beige wird aber auch toleriert) und ein dunkelblaues oder schwarzes Sakko (muss kein Reitsakko sein) mit weißer Bluse (oder auch weißem T-Shirt) und ev. Plastron sind vorgeschrieben, genauso wie weiße Reithandschuhe und schwarze Stiefel.

 

Dressur: Es wird eine von drei Aufgaben (R1, R2 oder R3) vorgelesen (muss man nicht auswendig können!) welche dann geritten werden muss. Welche Aufgabe tatsächlich kommt, gibt der Richter kurz vor der Prüfung bekannt.

 

Gelände & Springen: Der Reiter muss eine Strecke von insgesamt mind. 1000 m bewältigen, wobei im Schritt, Trab und Galopp geritten wird. Es müssen außerdem mind. vier Hindernisse in der Höhe von mind. 70 cm überwunden werden (zwei davon sind natürliche Hindernisse) und ein Halt aus dem Galopp gezeigt werden. Bei einem Sturz ist man durchgefallen, genauso bei dreimaligem Verweigern.

 

Theorie: Es wird eine mündliche oder schriftliche Prüfung (meist in einer Gruppe, selten einzeln) vorgenommen. Bei einer großen Anzahl Teilnehmer wird fast immer in 2 Gruppen geteilt. Meist werden die Fragen anhand eines Pferdes/Ponys gestellt (z.B. wo ist der "Ellenbogen"). Die meisten Richter richten sich nach dem FENA - Lehrbuch, aber es sind auch ohne weiteres Fragen erlaubt, die nicht darin behandelt werden. Folgende Kapitel werden in diesem Buch für die Prüfung vorgesehen:

v      Pferd und Reiter

v      Umgang mit dem Pferd

v      Pferdekunde

v      Pferdehaltung und Fütterung

v      Sattel- und Zaumzeugkunde

v      Pferdekrankheiten

v      Erste Hilfe

v      Reitbahnregeln und Hufschlagfiguren

v      Verhalten im Gelände und im Straßenverkehr

v      Reitlehre und praktisches Reiten

Wenn man in einer der 3 Teilprüfungen durchfällt, kann man innerhalb eines Jahres zur erneuten Prüfung antreten, braucht dann aber nur den Teil nachzuholen, den man nicht bestanden hat.