Bedingungen ein: Der Einstellbetrieb übernimmt die Obsorge Ihres Pferdes ab __________ . In der Monatsmiete ist inbegriffen: Bereitstellung einer Einstellbox, Heu, Wasser, 1 Spind, 1 Sattelablage, die Benützung des Reiterstüberls und der WC Anlage. Außerdem die Benützungsmöglichkeit für folgende Anlagen: _________________________________________________________________________ _________________________________________________________________________ Die Monatsmiete beträgt derzeit € _______ und muss bis spätestens zum 10. des laufenden Monats auf dem Kto. _______________________ Ktonr._________________, BLZ ___________ eingegangen sein. (Dauerauftrag erwünscht) Änderungen der Einstellkosten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Über die endgültige Box- und Koppeleinteilung entscheidet der Einstellbetrieb, wobei die Wünsche der Einsteller nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Mit seiner Unterschrift nimmt der Pferdebesitzer ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Fütterung und Haltung der Tiere den Anforderungen der jeweils gültigen Richtlinien für die biologische Landwirtschaft entsprechen muss. Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd ist erforderlich und nachzuweisen. Der Einstellbetrieb übernimmt für Verletzungen oder für Schäden, die bei der Ausübung des Reitsports entstehen, keinerlei Haftung. Dies gilt für Einsteller, Besucher und auch Mitreiter bzw. Gastpferde innerhalb und auch außerhalb des Areals. Für mutwillige Schäden haftet der Verursacher. Die Kündigung des Einstellvertrages ist für beide Seiten jeweils zum Monatsletzten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Alle Zusatzvereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Stallordnung ist einzuhalten !
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