Vertrag über die Ausbildung eines Pferdes
Zwischen Frau/Herrn ___________________________________________________________
-Eigentümer-
und
Frau/Herrn ____________________________________________________________________
-Bereiter-
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Eigentümer gibt das Pferd ____________________________________ (Name) an den Bereiter zur Aus- bzw. Weiterbildung.
§ 2 Dauer des Vertrages
1. Der Vertrag beginnt O am ______________ und O endet am______________ O wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die sofortige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
3. Der Besitzer ist berechtigt, das Pferd jederzeit, also auch schon vor Vertragsablauf, wieder an sich zu nehmen. Dies berührt jedoch die Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts bis zum Ende der wirksamen Kündigung nicht.
§ 3 Vertragsinhalt
1. Ziel des Bereitens ist es,
O das rohe Pferd in folgender Reitweise einzureiten (z.B. Klassische Dressur, Western Pleasure, Barock etc.)
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O das berittene Pferd in __________________________________________________________________________________
weiter auszubilden.
Der gewünschte Stand ist _______________________________________________________________________
O dem Pferd nachfolgende Eigenart abzugewöhnen: __________________________________________________________________________________
O Sonstiges: __________________________________________________________________________________
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2. Der Bereiter arbeitet das Pferd O wöchentlich ___ mal O unter dem Sattel O an der Longe O nach eigenem Ermessen O nach Absprache, nämlich __________________________________________
3. _________________ mal ________________reitet der Eigentümer selbst.
4. Der Bereiter ist O berechtigt, O nicht berechtigt, Dritte unter seiner Anleitung das Pferd reiten zu lassen.
5. Der Eigentümer hat das Recht, sein Pferd jederzeit zu besuchen und der Ausbildung beizuwohnen.
6. Der Bereiter ist ermächtigt, gegebenenfalls die Ausrüstung des Pferdes bzw. die Art des Beschlags zu ändern, sofern dies für einen erfolgreichen Berit oder eine erfolgreiche Korrektur notwendig erscheint.
7. Der Bereiter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Pferd folgende O Krankheiten O Eigenarten aufweist: __________________________________________________________________________________
§ 4 Pflichten des Bereiters
1. Der Bereiter ist verpflichtet, seine Ausbildungsmethoden mit dem Eigentümer abzusprechen.
2. Es ist dem Bereiter ausdrücklich verboten, das Pferd, über das übliche Maß des Einsatzes der Gerte hinaus, zu schlagen.
3. Der Bereiter ist verpflichtet, die individuellen Eigenschaften des Pferdes beim Beritt zu berücksichtigen. Diese sind (Beispiel: „Pferd scheut grundsätzlich bei Traktoren“) __________________________________________________________________________________
§ 5 Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer ist verpflichtet, den Bereiter über Krankheiten und Eigenarten (Beißen, Schlagen, Steigen etc.) aufzuklären. Diese sind insbesondere: __________________________________________________________________________________
§ 6 Entgelt
1. Das Entgelt für das Bereiten beträgt monatlich __________ Euro. Darin ist die Unterbringung des Pferdes O enthalten O nicht enthalten.
Das Entgelt ist O Im voraus O am Monatsende O in bar O per Scheck O durch Überweisung auf das Konto ________________________ Bank ____________________________ BLZ ______________ zu entrichten.
2. Der Eigentümer leistet eine Anzahlung in Höhe von __________ Euro O bei Abschluss dieses Vertrages O bei Anlieferung des Pferdes.
3. Wird das Pferd beim Bereiter eingestellt, so wird auf den zusätzlich bestehenden Pferdepensionsvertrag verwiesen.3
4.Die Kosten für Hufschmied und Tierarzt trägt der Eigentümer. Der Bereiter ist O berechtigt O nicht berechtigt O nach Absprache berechtigt O den Hufschmied O den Tierarzt im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers zu beauftragen.
§ 7 Turnierteilnahme
1. Die Vorstellung auf Turnieren ist in jedem Einzellfall mit dem Eigentümer abzusprechen. Das Pferd startet unter dem Namen des Eigentümers.
2. Geld- und Naturalpreise gehören dem Eigentümer. Ehrenpreise, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich dem Eigentümer des Pferdes gewidmet sind, stehen dem Bereiter zu.
3. Nenn- und Startgelder für Turnierbesuche trägt O der Bereiter O der Eigentümer.
4. Transportkosten zu den Turnieren trägt O der Bereiter O der Eigentümer.
§ 8 Versicherung und Haftung
1. Der Bereiter unterhält folgende maßgeblichen Versicherungen: _____________________________
__________________________________________________________________________________
2. Der Pferdeeigentümer unterhält eine Haftpflichtversicherung mit einem Deckungsumfang von ___________________ Euro (Personenschäden) und ____________________ Euro (Sachschäden).
4.Für Schäden, für die die Versicherung nicht einsteht (persönliche Haftung) haften der Bereiter und der Eigentümer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Sonstiges
1. Außer den in diesem Vertrag schriftlich niedergelegten Vereinbarungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, das dieser Vertrag planwidrige Regelungslücken enthält.
3. Gerichtsstand ist O der Wohnsitz O der Geschäftssitz O des Eigentümers O des Bereiters
4. Jeder Vertragspartner hat eine Ausfertigung dieses Vertrags erhalten.
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Ort, Datum, Eigentümer Ort, Datum, Bereiter
Anmerkungen: